Jesus Christus spricht: Ich lebe. Und ihr sollt auch leben.
Joh. 14, 19b
Der Treuhandvertrag – die Dauergrabpflege
Ein Treuhandvertrag zur Grabpflege bietet Ihnen die Möglichkeit, die Grabpflege über den Tod hinaus zu regeln. Einen Treuhandvertrag können Sie für die eigene Grabstätte oder aber für die letzte Ruhestätte Ihres Angehörigen abschließen.
Zunächst besprechen Sie mit Herrn Ackermann die Art und Häufigkeit der Bepflanzung, den Aufwand der Grabpflege, die Dauer der Grabpflege und die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Grabpflege und dem Treuhandvertrag (5 % Verwaltungskosten auf die Pflegekosten). Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, schließen Sie den Treuhandvertrag mit dem Ev. Kirchenkreis Iserlohn ab, der als Treuhänder das von Ihnen eingezahlte Geld verwaltet und die Pflege Ihrer Grabstätte sicherstellt. Der Kirchenkreis wiederum beauftragt dann unseren Betrieb gewerblicher Art mit der gewünschten Grabpflege, die dann zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen kann.