Dort drüben, auf dem Stein… weißt du noch?
Da sind wir stundenlang gesessen.
Wir haben geredet, über Ängste, über Glück.
Über das Leben und den Tod.
Du hast mir gesagt, du fürchtest ihn nicht.
Er gehört zum Leben dazu.
Ein Ende und ein Anfang in einem.
Ich sitze allein auf unserem Stein.
Sehe in die Ferne, blicke in den Himmel und frage dich:
„Hast du recht behalten?“

Annika Sukup

Das Urnenwahlgrab

 

Das Urnenwahlgrab wird traditionell als Familiengrab für Feuerbestattungen genutzt. Die großzügige Fläche bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Merkmale:

  • Auf einer Stelle können bis zu zwei Urnen bestattet werden.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann jederzeit verlängert werden.
  • Eine Wiederbelegung ist möglich.
  • Die Lage der Grabstelle ist wählbar.

 

Kosten: 1.300,00 € pro Grabstätte/zwei Urnen (zzgl. Grabeinfassung: 55,00 € pro lfm)

 

 

Das Urnenreihengrab

 

Das Urnenreihengrab wählen die Angehörigen aus, wenn keine weiteren Angehörigen zusammen mit dem oder der Verstorbenen bestattet werden. Das Urnenreihengrab ist eine preiswerte Bestattungsform, das Grab mit einer kleineren Fläche als das Urnenwahlgrab kann individuell gestaltet werden.

Merkmale:

  • Auf einer Stelle kann nur eine Urne bestattet werden.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
  • Eine Wiederbelegung ist nicht möglich.
  • Die Lage der Grabstätte ist nicht wählbar.

 

Kosten: 800,00 € (zzgl. Grabeinfassung: 55,00 € pro lfm)



 

Das Kolumbarium

 

Unsere Kolumbarien bieten eine stilvolle Urnenbestattung für Partner. Diese Grabstätte wählen die Angehörigen aus, die ein pflegefreies Grab haben, aber ihre Verstorbenen nicht in der Erde bestatten möchten.

Merkmale:

  • In einem Fach können bis zu zwei Urnen bestattet werden.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann jederzeit verlängert werden.
  • Eine Wiederbelegung ist erst dann möglich, wenn die Ruhezeit beider Urnen abgelaufen ist (s. Friedhofssatzung § 16 Kolumbarien).
  • Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
  • Nach Ablauf der Ruhezeit und falls keine Verlängerung der Nutzungszeit gewünscht wird, werden die Urnen in einem auf dem Friedhof dafür vorgesehenen Ort beigesetzt.
  • Den Verschlussstein stellen wir Ihnen zur Verfügung. Dieser muss jedoch von einem Steinmetz Ihrer Wahl auf Ihre Kosten beschriftet werden. Bitte beachten Sie die satzungsgemäßen Vorgaben.
  • Blumenschmuck und Kerzen dürfen aus Rücksicht auf die anderen Angehörigen der dort bestatteten Verstorbenen nicht vor den Kolumbarien abgestellt werden. Vergänglichen Blumenschmuck oder kleine Grablichter dürfen Sie in die Nischen des Kolumbariums stellen. So können Sie Ihrer Trauer und Verbundenheit Ausdruck verleihen. Jeweils zum Anfang eines neuen Monats wird der Blumenschmuck von uns entfernt.

 

Kosten: 1.705,00 € pro Fach/zwei Urnen   

 

 

Das Urnengemeinschaftsgrab für Partner

 

In unserem neu angelegten Wahlgemeinschaftsgrabfeld für Urnenbestattungen können Partner zusammen in einer Grabstelle bestattet werden. Diese Grabstätte wird ausgewählt, wenn die Angehörigen ein pflegefreies Grab erwerben möchten, aber eine Urnenbestattung in einem von uns geschmackvoll gestalteten Grabfeld in der Erde bestatten lassen wollen.     

Merkmale:

  • Eine Grabstelle wird für zwei Urnen erworben.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann jederzeit verlängert werden.
  • Das Grabmal ist im Preis enthalten, die einheitliche Beschriftung übernimmt der Friedhof.
  • Die Gestaltung und Pflege der Grabanlage ist ausschließlich den Friedhofsgärtnern der Ev. Kirchengemeinde vorbehalten.
  • Vergänglicher Blumenschmuck oder kleine Grablichter dürfen aus Rücksicht auf die anderen Angehörigen der dort bestatteten Verstorbenen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.

 

Kosten: 2.710,00 €/zwei Urnen   

 

 

Das Urnengemeinschaftsgrab

 

In unserem Reihengemeinschaftsgrabfeld für Urnenbestattungen können Partner nicht zusammen in einer Grabstelle bestattet werden. Diese Grabstätte wird ausgewählt, wenn die Angehörigen ein pflegefreies Grab erwerben möchten, aber eine Urnenbestattung in einem von uns geschmackvoll und jetzt auch insektenfreundlich gestalteten Grabfeld in der Erde bestatten lassen wollen.     

Merkmale:

  • Eine Grabstelle wird für eine Urne erworben.
  • Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
  • Das Grabmal ist im Preis enthalten, die einheitliche Beschriftung übernimmt der Friedhof.
  • Die Gestaltung und Pflege der Grabanlage ist ausschließlich den Friedhofsgärtnern der Ev. Kirchengemeinde vorbehalten.
  • Vergänglicher Blumenschmuck oder kleine Grablichter dürfen aus Rücksicht auf die anderen Angehörigen der dort bestatteten Verstorbenen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.

 

Kosten: 1.110,00 € pro Urne