Häufige Fragen

Presbyterium

Was ist das Presbyterium?

Die evangelischen Kirchengemeinden werden von Presbyterien geleitet. In diesem Gremium tragen die Pfarrerinnen/Pfarrer und Presbyterinnen/Presbyter gemeinsam die Verantwortung.

Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen, können Presbyterinnen und Presbyter diese wichtige Aufgabe wahrnehmen.

Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises.

Worum kümmert sich das Presbyterium?

Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. 

Aufgaben des Presbyteriums (Auszug)

·       Es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. 

·       Es wirkt bei der Pfarrwahl mit. Es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich.

·       Es beschließt über die Zulassung zum heiligen Abendmahl. 

·       Es legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest. 

·       Es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang. 

·       Es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten. 

·       Es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte. 

·       Es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen. 

·       Es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 

·       Es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen. 

·       Es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie. 

·       Es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus. 

·       Es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

·       Es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. 

·       Es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.

Wie lange dauert eine Amtszeit?

Die Amtszeit der Presbyter und Presbyterinnen beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Spätestens mit der Vollendung des 75. Lebensjahres endet die Mitgliedschaft im Presbyterium.

Presbyterinnen und Presbyter können vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen.

Wer kann Presbyterin und Presbyter werden?

Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Laut Presbyterwahlgesetz müssen sie zum heiligen Abendmahl zugelassen sein und zu den kirchlichen Abgaben beitragen, soweit die Verpflichtung hierzu besteht.

Darüber hinaus dürfen sie die Gemeindegliedschaft nicht durch Kirchenaustritt verloren haben.

Personen, die bei einer Kirchengemeinde oder einem Kirchenkreis oder kirchlichen Verband, dem die Kirchengemeinde angehört, entgeltlich beschäftigt sind, können nicht Presbyterin oder Presbyter dieser Kirchengemeinde sein. Wer mit einem Mitglied des Presbyteriums verheiratet, verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert ist, kann nicht Mitglied des Presbyteriums sein.

Ausnahmen sind möglich.

Wie oft finden Presbyteriumssitzungen statt?

In der Regel findet einmal im Monat eine Presbyteriumssitzung statt. Darüber hinaus muss das Gremium einberufen werden, wenn ein Drittel seiner Mitglieder oder die Superintendentin/der Superintendent oder das Landeskirchenamt es verlangt.

Werden Auslagen erstattet?

Das Amt der Presbyterin und des Presbyters ist ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt wird. Notwendige Auslagen und entgangener Arbeitslohn werden allerdings erstattet.